Teilnahmebedingungen für den LAUF 2020

§1 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter (bipolaris e.V.) den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters, seines entsprechend kenntlich gemachten Personals und beauftragten Dienstleistern zur Durchführung (für 2020: ABC Zentrum Berlin e.V.) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§2 Gesundheits-Check – Corona-Fragebogen

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt verbindlich (durch seine Anerkennung der Teilnahmebedingungen per Unterschrift auf der schriftlichen Anmeldung sowie durch den Prozess der elektronischen Anmeldung), dass er sich einem Gesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich in einem angemessenen Trainingszustand (für den jeweiligen Wettbewerb) befindet. Er erklärt außerdem, dass er einverstanden ist, in dem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicher Schaden droht. Der Teilnehmer erklärt außerdem, dass er die im Internet und in weiteren Publikationen vom Veranstalter veröffentlichten Gesundheitshinweise beachtet.

(2) Für alle Anmeldungen ist vor Ort eine Eintragung in die Teilnehmerliste vorgeschrieben. Außerdem ist ein Fragebogen zum Kontaktrisiko und zu Symptomen auszufüllen – diese Daten verbleiben beim Veranstalter (bipolaris e.V.). Wer sich krank fühlt oder sich kürzlich in Risikogebieten aufhielt, muss von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

§3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Rückerstattung

(1) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsgebühr. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Muss die Veranstaltung witterungsbedingt kurzfristig durch den Veranstalter abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbetrages.

(3) Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine angegebene Kontoverbindung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Veranstalter behält sich vor, entstandene Gebühren durch Rückbelastung aufgrund fehlender Kontodeckung, fehlerhafter Kontodaten oder Widerrufs dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Für den organisatorischen Mehraufwand wird zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 10,00 Euro fällig.

(4) Der Veranstalter kann ein organisatorisches Teilnehmerlimit festsetzen, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht mehr berücksichtigt.

§4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder werden nicht zurückerstattet.

(2) Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

§5 Datenschutzerklärung / Informationsverarbeitung

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Verein, E-Mail Adresse) werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verwendet. Dies gilt ebenso für die zur Zahlungsabwicklung der Teilnahmegebühren relevanten Daten.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und Onlinemedien zum Zwecke der Berichterstattung und der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung des Teilnehmers veröffentlicht werden.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich weiter damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Alter, Verein, Kontoverbindung) zum Zwecke der Anmeldeabwicklung inkl. Gebühreneinzug, der Zeitmessung, der Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet (nur: Name, Vorname, Geschlecht, Alter, Verein) an den Dienstleister ziel-zeit weitergegeben werden.

§6 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahembedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Berlin.

(4) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

bipolaris e.V., Letzter Stand: 23.09.2020

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